« GmbH-Gesetz Kommentare (Österreich) | Home | Public Corporate Governance Kodex in Deutschland »
Gesellschaftsvertrag der künftigen Europäischen Privatgesellschaft
von Dr. Lukas Fantur | 2. Juli 2009
- Europäische Privatgesellschaft: Gestaltungsfreiheit bei Gesellschaftsvertrag
- Gesellschaftsvertrag: Europäischer Privatgesellschaft droht Rechtszersplitterung
- Gesellschaftsvertrag: Rechtsstreitigkeiten zu erwarten
- Gesellschaftsvertrag der Europäischen Privatgesellschaft – Die Regelungsaufträge im Einzelnen
- Über mich
Europäische Privatgesellschaft: Gestaltungsfreiheit bei Gesellschaftsvertrag
Gesellschaftsvertrag: Der EU-Verordnungsentwurf für eine künftige Europäische Privatgesellschaft legt die Gestaltung das Innenverhältnisses weitegehend in die Autonomie der Gesellschafter.
Anstatt zu einer europaweit einheitlich handhabbaren Gesellschaftsform wird das allerdings zu einer gravierenden Rechtszersplitterung führen. Das Ziel der Verordnung wird damit verfehlt.
Gesellschaftsvertrag: Europäischer Privatgesellschaft droht Rechtszersplitterung
Dieser Katalog mit seinen 44 (!) zu regelnden Punkten für den Gesellschaftsvertrag ist meines Erachtens viel zu weitgehend.
Anstatt den ein eigenes, durchdachtes Konzept für das Innenverhältnis einer Europäischen Privatgesellschaft in die Hand zu geben, überträgt der EU-Gesetzgeber diese Aufgabe den Gründern und überhauft diese mit komplexen Regelungsaufträgen für den Gesellschaftsvertrag.
Zur Frage Gesellschaftsvertrag bei der Europäischen Privatgesellschaft etwa der Wiener Rechtsprofessor Heinz Krejci in seiner Stellungnahme (Rz 217) zutreffend:
„Wer den Satzungsverfassern selbst auferlegt, sich das anzuwendende Gesellschaftsrecht weitgehend selbst zu erfinden, erreicht in Wahrheit keine Einheitlichkeit, sondern die größte Rechtszersplitterung, die man sich nur denken kann.“
Auch ein allfälliges Zurverfügungstellen einer Mustersatzung (Muster-Gesellschaftsvertrag) im Anhang der Verordnung wird dagegen nichts ausrichten, da viele Gründer auf den Muster-Gesellschaftsvertrag nicht zurückgreifen werden.
Gesellschaftsvertrag: Rechtsstreitigkeiten zu erwarten
Häufige Rechtssteitigkeiten über die Gesellschaftsvertrags-Auslegung scheinen somit vorprogrammiert.
Vertragserrichtungskosten und Beraterkosten im Gesellschafterstreit werden – entgegen den unrealistischen Vorstellungen des Verordnungsentwurfes – nicht niedriger werden, sondern signifikant steigen.
Die Dauer von Gerichtsverfahren wird sich weiter verlängern, weil in jedem Einzelfall das Innenrecht (der Gesellschaftsvertrag) der jeweiligen Europäischen Privatgesellschaft neu erforscht, interpretiert und beurteilt werden muss. Zahlreiche Lücken des Gesellschaftsvertrags werden dies zusätzlich erschweren. Handlungsunfähigkeit der Gesellschaften wird oftmals die Folge sein.
Das von der Verordnung verfolgte Ziel, nämlich die Kosten für die Einhaltung von Vorschriften für die Gründung und den Betrieb von Unternehmen ab, die sich aus den Unterschieden zwischen den nationalen Vorschriften ergeben zu senken, dürfte somit verfehlt werden.
Gesellschaftsvertrag der Europäischen Privatgesellschaft – Die Regelungsaufträge im Einzelnen
Nach diesem Anhang zum derzeit vorliegenden Verordnungs-Entwurf wird der Gesellschaftsvertrag (die Satzung) einer Europäischen Privatgesellschaft zumindest Folgendes zu regeln haben: Regelungsauftrag Gesellschaftsvertrag (PDF 25 KB)
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkt Gesellschaftsrecht .
- Europäische Privatgesellschaft: EU schafft neue Gesellschaftsform für den Mittelstand
- Europäische Privatgesellschaft: Große Mehrheit im Europäischen Parlament
- Europäische Privatgesellschaft: Meinung der Deutschen Bundesregierung
- Europäische Privatgesellschaft politisch gescheitert
- Europäische Privatgesellschaft im Europaparlament
- Europäische Privatgesellschaft: Kritische Stellungnahme
- Europäische Privatgesellschaft vor dem Scheitern
- Europäische Privatgesellschaft – Sicht österreichischer Interessenvertretungen
- Europäische Privatgesellschaft: Stellungnahme deutscher Arbeitskreis
- Europäische Privatgesellschaft | Pro und Contra
Themen: Europäische Privatgesellschaft | 0 Kommentare »